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i.A. Dagmar Fellwock
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An Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung (z. B. nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, VSBG) bei zivilrechtlichen Streitigkeiten nimmt die Initiative mangels gesetzlicher oder freiwilliger Verpflichtung nicht teil.
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Virtuelles Hausrecht
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